Leitbild

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Die Vermittlung von Chancen für die Jugend ist eine herausragende gesellschaftspolitische Aufgabe und bedarf der Zusammenarbeit von Gesellschaft, Staat und Wirtschaft.

Bildung, vor allem Schulbildung, berufliche Bildung, und lebenspraktische Fähigkeiten, sowie Leistungswille sind Schüsselqualifikationen für einen erfolgreichen Lebensweg junger Menschen.

Die Wiedereingliederung straffälliger junger Menschen ist Teil der Kriminalprävention. Kontrolle der Jugendkriminalität ist zugleich Bestandteil der inneren Sicherheit und wichtig für den Wirtschaftsstandort.

Junge Straffällige bedürfen möglichst frühzeitig intensiver spezialpräventiver Einwirkung. Jugendstrafe, namentlich geschlossener Jugendstrafvollzug, ist ultima ratio der Jugendhilfe. Daher sollten ambulante und stationäre Maßnahmen weitestgehend ausgeschöpft werden. Jugendstrafvollzug in organisatorisch freien Formen (§ 91 Abs. 3 des Jugendgerichtsgesetzes) ist in einer Modelleinrichtung zu erproben.

Ziel ambulanter und stationärer Maßnahmen bei wiederholt Straffälligen ist ein Leben ohne Straftaten. Durch den Vollzug der Jugendstrafe sollen sie dazu erzogen werden, künftig einen rechtschaffenen und verantwortungsbewussten Lebenswandel zu führen. Hierzu muss man ihre soziale Lebenslage verbessern und müssen sie ihren Lebensstil ändern; sie erhalten dabei Hilfe zur Selbsthilfe.

Grundlagen der Erziehung sind Unterricht, Berufsfindung, Berufsausbildung, sinnstiftende Arbeit, Sport, Gestaltung der sozialen Beziehungen, Strukturierung der Freizeit und Ordnung.

Die Übernahme von Verantwortung für begangene Straftaten, von Mitgefühl für das Opfer und Bemühungen um einen Ausgleich von materiellen und immateriellen Schäden durch Straftaten sind zu fördern.

Das Lernen von und mit Gleichaltrigen sowie das Lernen in der Gruppe sind wichtige Lernfelder in der Erziehung junger Menschen.

Subkulturelle Verhaltensweisen können das Erziehungsziel gefährden. In Einrichtungen des Jugendhilfe und des Jugendstrafvollzuges sind daher bauliche, organisatorische, personelle und pädagogische Maßnahmen geboten, insbesondere Förderung guter sozialer Bindungen.

Die Nachsorge sollte in der Strafentlassenenhilfe eine besondere Bedeutung haben.

Der Übergang in das Berufsleben ist für die Wiedereingliederung junger Mehrfach- und Intensivtäter entscheidend; hierzu bedarf es in Einzelfall und strukturell der Unterstützung durch Handwerk, Industrie und Wirtschaft.

Das Verständnis für die Wiedereingliederung junger Straffälliger im Rahmen einer sozialen Jugendstrafrechtspflege ist durch Öffentlichkeitsarbeit zu fördern.